Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Wasserwerk Vechta ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wasserwerk-vechta.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen
- PDF-Dokumente: Die meisten der angebotenen PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei, zum Beispiel Anträge, Mietverträge, Satzungen, Benutzungsordnungen und Trinkwasseranalysen. Es fehlen unter anderem eine Gliederung mit Überschriften, Tabellenköpfe und Bildbeschreibungen. Zwei Dokumente liegen nur als Scan vor: das Informationsblatt „Hausinstallation für Trinkwasser“ und das Zertifikat zum Energiemanagement. Wir ersetzen die Dokumente nach und nach durch barrierefreie Fassungen.
- Videos: Die eingebundenen Informationsvideos auf YouTube stammen von Dritten. Untertitel und Audiodeskription können wir dafür nicht in jedem Fall bereitstellen.
- Ältere Inhalte: In älteren Texten und Nachrichten können vereinzelt noch Bilder ohne Textalternative oder wenig aussagekräftige Linktexte vorkommen.
Barrierefreie Alternativen: Für viele Anliegen gibt es Online-Formulare im Bereich Onlineservice, zum Beispiel für Anmeldung, Abmeldung, Zählerstandsmeldung, Abschlagsänderung und SEPA-Lastschriftmandat. Alle Dokumente schicken wir Ihnen auf Anfrage gern in einer für Sie zugänglichen Form oder erläutern Ihnen den Inhalt telefonisch.
Das Zertifikat zum Energiemanagement bescheinigt dem Wasserwerk Vechta ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 für die Trinkwasserversorgung und die Wärmeversorgung mit Blockheizkraftwerk (Zertifikat-Nr. 49377/11-24, ausgestellt von der ESC Cert GmbH, gültig vom 30.12.2024 bis 29.12.2027).
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich fallen
- Storchencam: Live-Übertragungen sind von den Anforderungen ausgenommen.
- Karte der Ladestationen: Die Karte auf der Seite „E-Mobilität“ ist ein Online-Kartendienst eines Drittanbieters (ladenetz.de), auf dessen Gestaltung wir keinen Einfluss haben. Alle Ladestationen finden Sie zusätzlich in der „Übersichtsliste der Ladepunkte“ auf derselben Seite.
- Weitere Karten: Karten auf den Seiten „Gebiet & Standorte“, „Kontakt“ und bei den Parkhäusern sind Online-Karten. Die Adressen stehen jeweils zusätzlich als Text auf der Seite oder sind auf Anfrage erhältlich.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.10.2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung mit diesen Prüfschritten:
- automatisierte Prüfung aller Seiten nach WCAG 2.1 AA
- manuelle Prüfung der Bedienung mit der Tastatur, der Überschriftenstruktur und der Linkbezeichnungen
- Prüfung der verlinkten PDF-Dokumente
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.10.2026 überprüft. Wir aktualisieren sie mindestens einmal im Jahr und bei wesentlichen Änderungen der Website.
Das Symbol unten links auf jeder Seite öffnet zusätzliche Anzeigeoptionen, zum Beispiel für Schriftgröße und Kontrast. Es ist ein ergänzendes Hilfsmittel, ersetzt aber keine barrierefreie Gestaltung der Website und ist nicht Grundlage dieser Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen dieser Website in einer barrierefreien Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Wasserwerk Vechta
Holzhausen 8
49377 Vechta
Telefon: 04441 9285-0
E-Mail: wasserwerk@vechta.de
Wir beantworten Ihre Rückmeldung innerhalb eines Monats.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120-4037
Telefax: 0511 120-99-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Website: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de