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Holzhausen 8 · 49377 Vechta

Wasseranschluss

Für die Nutzung von Trinkwasser auf Ihrem Grundstück ist ein Trinkwassergrundstücksanschluss erforderlich. Planen Sie deshalb rechtzeitig vor Baubeginn die Trinkwasserversorgung Ihres Hauses.

Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag ist beim Wasserwerk Vechta erhältlich. Sie können sich den Antrag in unserem Formularcenter auch als Datei herunterladen. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan benötigt sowie Keller- oder Untergeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet sein sollte.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich. In der Regel wird der Wasseranschluss zusammen mit den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserwerkes und Ihrer Hausinstallation legt das Wasserwerk fest. Ihre Wünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt.

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile die sich hinter dem Wasserzähler befinden. Im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Vechta dürfen alle lt. dem Informationsblatt "Hausinstallation für Trinkwasser" des Nds. Landesgesundheitsamtes zugelassenen Werkstoffe verwendet werden. Diese sind Kupfer, Messing, Rotguss, Kunststoffe, feuerverzinkter Stahl und nicht rostender Stahl (die Auflistungsfolge ist keine Wertung der Nutzbarkeit).

Nein! Sie darf nur durch ein Wasserinstallateur-Unternehmen hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Wasserwerkes zu beachten hat. Zugelassen sind nur die Unternehmen, die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) die Berechtigung zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Trinkwasserinstallationen im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Vechta erhalten.

Ja, sofern die Hausanschlussleitung bereits als Bauwasseranschluss verlegt ist. Hierfür ist jedoch zunächst ein Antrag auf Herstellung eines Wasserleitungsanschlusses beim Wasserwerk zu stellen. Weitergehend muss die Mietvereinbarung für ein Bauwasserstandrohr ausgefüllt und an der Wasserwerk übersendet werden. Bei der Benutzung des Bauwasserstandrohres ist darauf zu achten, dass diese besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

Eine Mehrspartenhauseinführung, auch Mehrspartenhausanschluss genannt, beschreibt die gebündelte Durchführung mehrerer oder aller benötigter Anschlussleitungen wie Stromkabel, Gas- und Wasserrohre oder Telekommunikationsleitungen in ein Gebäude.

- Alle Versorgungsleitungen werden mit einem Bauteil gebündelt ins Gebäude eingeführt
- Kompakte und platzsparende Installation und Leitungsverlegung der Hausanschlüsse
- Zukunftssicher: Lehrrohrsystem ermöglicht jederzeit Austausch oder Nachbelegung von Versorgungsleitungen

Zertifizierte Hauseinführungen erhalten Sie über Ihren Fachbetrieb des Elektro- oder Sanitär-Heizung-Klimatechnikhandwerks sowie im Baustoffhandel oder über Ihr Bauunternehmen.

Allgemeines Informationsvideo zur Trinkwasser-Installation

Im nachfolgenden Informationsvideo geht es um die Trinkwasser-Installation, oft auch Hausinstallation genannt, die in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers fällt. Im Video wird die Frage geklärt, warum diese letzten Meter für die Qualität des Trinkwassers so wichtig sind und was es dabei alles zu beachten gilt.

Informationsblatt Hausinstallation


Informationsblatt Mehrspartenhauseinführungen


Antrag Herstellung eines Wasserleitungsanschlusses

Mietvertrag Bauwasserstandrohr

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Jan-Bernd Stukenborg

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