Die Abschläge sind gem. § 20 Wasserabgabensatzung quartalsweise zum 15.02.,15.05.,15.08 und zum15.11. fällig. Aus den Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen berechnen sich die künftigen Abschläge. Die Höhe der Abschläge wird Ihnen in der Jahresverbrauchsabrechnung oder einem Abschlagsbescheid mitgeteilt.
Die Anpassung der Abschläge ist nur auf Antrag und unter der Angabe von Gründen möglich. Bitte verwenden Sie dafür unseren Onlineservice / Abschlagsänderung.
Bei Kunden, die an einem Lastschriftenverfahren teilnehmen, werden die Restforderungen/Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung unter
5,00 Euro mit der 1. Abschlagszahlung 2021 abgebucht oder verrechnet. Sofern Ihr Guthaben höher ist, erstatten wir die Differenz auf Ihr Konto. Wenn Sie dem Wasserwerk Vechta kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns bitte Ihr Bankverbindung mit oder richten Sie direkt ein SEPA-Lastschriftmandat ein.
Liegen die Restforderungen über 5,00 € liegen werden wir diese von Ihrem Konto einziehen. Barzahler bitten wir um Überweisung eines evtl. Restbetrages aus der Jahresverbrauchsabrechnung zu dem dort angegebenen Termin.
Ein ordentlich beantragter und abgenommener Gartenwasserzähler wird in der Jahresverbrauchsabrechnung saldiert. Die Gutschrift aus dem Gartenwasserzähler reduziert Ihre Verbrauchskosten des Abwassers um 1,89€ je cbm. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihres Bescheides.