Hydrantenstandrohr werdem im Versorgungsgebiet des Wasserwerk Vechta (Stadtgebiet Vechta ohne den Ortsteil Langförden) ausschließlich für Tiefbaumaßnahmen vom Wasserwerk Vechta ausgegeben.
Für Hochbaumaßnahmen ist ein Bauwasseranschluss zu beantragen.
Zur Poolbefüllung werden keine Standrohre ausgegeben.
Bei Fragestellungen oder bei kurzfristigen Sonderfällen stehen wir gerne unter der Rufnummer 04441 / 92 85 - 0 zur Verfügung.
Das Wasserwerk Vechta vermietet dem Mieter das Standrohr zur Entnahme von Wasser aus der städtischen Wasserversorgungsleitung über einen entsprechenden Unterflurhydranten. Der Mieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Handhabung des Standrohres und des Unterflurhydranten und zur Zahlung folgender Gebühren gem § 15 f. der Wasserabgabensatzung der Stadt Vechta:
Netto | 7 % MwSt. | Brutto | |
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Mietgebühr Hydrantenstandrohr je angefangenen Monat | 27,03 € | 1,89 € | 28,92 € |
Grundgebühr | 1,32 €/Tag | 0,10 €/Tag | 1,43 €/Tag |
Wasserbenutzungsgebühr | 1,31 €/m³ | 0,09 €/m³ | 1,40 €/m³ |
Außerdem verpflichtet sich der Mieter des Standrohres zum Einsatz aller eventuellen Schäden, die mit dem Betrieb des Standrohres in Verbindung stehen. Ein Ausfall des Systemtrenners bzw. des Wasserzählers ist dem Wasserwerk sofort mitzuteilen. Jeweils zum Jahresende ist das Standrohr zur Überprüfung beim Wasserwerk abzuliefern.
Für die Reservierung / Abholung / Rückgabe nutzen Sie den nachfolgenden Antrag.