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Holzhausen 8 · 49377 Vechta

Anmeldung zur Wasserversorgung

Für eine Anmeldung an die Trinkwasserversorgung ist es notwendig, dass Sie Eigentümer der anzumeldenden Abnahmestelle sind.

Sind Sie Eigentümer?

Nach § 17 Abs. 1 Wasserabgabensatzung ist Gebührenpflichtig der Eigentümer; wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigte des angeschlossenen Grundstücks. Gebührenpflichtig sind außerdem Nießbraucher oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Eine Anmeldung ist in Ihrem Fall leider nicht möglich, bitte wenden Sie sich an den Eigentümer.

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